Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegestufe 1:
Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen.
Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Pflegestufe 2:
Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Pflegestufe 3:
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.
Grundpflege:
Bezieht sich auf: Körperpflege, Mobilisation und Prophylaxen
Die Kosten hierfür übernimmt je nach Pflegestufe die gesetzliche Pflegekasse (Stand:2013) ab 1. Januar 2015
Für Kunden mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Leistungen nach §45a oder §45b SGB XI - zum Beispiel bei Demenz gelten) folgende Zuschüsse:
Über die durch die Pflegestufen angeboten Leistungen hinaus, bieten wir Ihnen nach individuellen Bedürfnissen folgende Leistungen an:
Zusätzliche Betreuung und (Entlasstungs) Leistung
Pflegestufen 1, 2 und 3 104,- €
Wir beraten Sie gerne
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